Rechtsprechung
OLG Saarbrücken, 09.11.2005 - 5 U 286/05 - 26 |
Volltextveröffentlichungen (8)
- openjur.de
Lebensversicherung: Abwarten des Abschlusses sachverständiger Ermittlungen durch den Versicherer vor Auszahlung der Lebensversicherungssumme
- IWW
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Pflicht eines Versicherers zur Auszahlung einer Lebensversicherungssumme; Anwarten der Untersuchungen bei Anhaltspunkten über Selbsttötung des Versicherten; Streitigkeit über die Erledigung eines Rechtsstreits in der Hauptsache; Recht des Versicherers den Abschluss eines ...
- RA Kotz (Volltext/Leitsatz)
Versicherungsvertrag: Wann ist die Leistungsprüfung abgeschlossen
- Judicialis
VVG § 11; ; VVG § ... 11 Abs. 1; ; VVG § 11 Abs. 2; ; VVG § 11 Abs. 3; ; VVG § 11 Abs. 4; ; VVG § 169; ; VVG § 169 Abs. 1; ; BGB § 280 Abs. 1; ; BGB § 280 Abs. 2; ; BGB § 286 Abs. 1; ; BGB § 288 Abs. 1; ; BGB § 362 Abs. 1
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
VVG § 11 § 169
Hinauszögern der Auszahlung der Versicherungssumme bis zum Abschluss der Ermittlungen zur Unfallursache, wenn kein objektiver Anhaltspunkt für eine Selbsttötung des Versicherten vorliegt - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Saarbrücken, 25.03.2005 - 14 O 72/05
- LG Saarbrücken, 25.05.2005 - 14 O 72/05
- OLG Saarbrücken, 09.11.2005 - 5 U 286/05 - 26
Papierfundstellen
- NJW-RR 2006, 462
- MDR 2006, 1046
Wird zitiert von ... (3) Neu Zitiert selbst (11)
- OLG Saarbrücken, 08.08.2001 - 5 U 670/01
Auszug aus OLG Saarbrücken, 09.11.2005 - 5 U 286/05
Nötige Erhebungen sind diejenigen, die ein durchschnittlich sorgfältiger Versicherer des entsprechenden Versicherungszweigs anstellen muss, um den Versicherungsfall, seine Leistungspflicht und den Umfang der von ihm zu erbringenden Leistung zu prüfen und abschließend festzustellen (Senat, Urt. v. 08.08.2001 - Az.: 5 U 670/01 - ZfS 2002, 80, 81;… Prölss/Martin-Prölss, VVG, 27. Auflage, § 11 VVG, Rdn 3).Hierzu gehört regelmäßig, dass der Versicherer den Abschluss eines staatsanwaltschaftlichen Ermittlungsverfahrens abwarten darf, sofern dort eine Feststellung der für die Leistungspflicht des Versicherers bedeutsamen Tatsachen erwartet werden kann (Senat, Urteil vom 08.08.2001 - Az.: 5 U 670/01 - a.a.O.).
Stellt der Versicherer keine oder keine nützlichen Erhebungen an oder zieht er die Erhebungen ohne Grund in die Länge, so ist für die Fälligkeit der Zeitpunkt maßgebend, an dem die Erhebungen bei korrektem Vorgehen beendet gewesen wären (Senat, Urt. v. 08.08.2001 - Az.: 5 U 670/01 - a.a.O.;… Senat, Urt. v. 20.09.1995 - Az.: 5 U 84/94-10 - VersR 1996, 1494, 1495).
- BGH, 09.05.1996 - VII ZR 143/94
Bemessung des Streitwerts bei einseitiger Erledigungserklärung
Auszug aus OLG Saarbrücken, 09.11.2005 - 5 U 286/05
Demgegenüber geht der BGH in ständiger Rechtsprechung (vgl.: BGH, Beschl. v. 02.06.1999 - Az.: XII ZR 99/99 - NJW-RR 1999, 1385 unter I. 1. b); BGH, Beschl. v. 09.05.1996 - Az.: VII ZR 143/94 - NJW-RR 1996, 1210; BGH, Urt. v. 08.02.1989 - Az.: IV a ZR 98/87- BGHZ 106, 359 (366)) davon aus, dass sich der Streitwert ab der einseitigen Erledigungserklärung nach den bis dahin entstandenen Gerichts- und Parteikosten bemesse.Ein höherer Streitwert sei nur anzunehmen, wenn sich das Interesse des Klägers ausnahmsweise nicht in einer ihm günstigen Kostenentscheidung erschöpfe (vgl.: BGH, Beschl. v. 09.05.1996, a.a.O.).
- BGH, 08.02.1989 - IVa ZR 98/87
Einbeziehung eines Vermächtnisses in die Bindung eines Erbvertrages; Anfechtung …
Auszug aus OLG Saarbrücken, 09.11.2005 - 5 U 286/05
Demgegenüber geht der BGH in ständiger Rechtsprechung (vgl.: BGH, Beschl. v. 02.06.1999 - Az.: XII ZR 99/99 - NJW-RR 1999, 1385 unter I. 1. b); BGH, Beschl. v. 09.05.1996 - Az.: VII ZR 143/94 - NJW-RR 1996, 1210; BGH, Urt. v. 08.02.1989 - Az.: IV a ZR 98/87- BGHZ 106, 359 (366)) davon aus, dass sich der Streitwert ab der einseitigen Erledigungserklärung nach den bis dahin entstandenen Gerichts- und Parteikosten bemesse.
- BGH, 27.02.1992 - I ZR 35/90
Klageänderung nach Erledigung der Hauptsache - Zustellung des klageändernden …
Auszug aus OLG Saarbrücken, 09.11.2005 - 5 U 286/05
Hält ein Beklagter gegenüber der einseitigen Erledigungserklärung des Klägers den Antrag auf Klageabweisung aufrecht, dann hat das Gericht die Erledigung der Hauptsache entsprechend dem Antrag des Klägers auszusprechen, wenn die eingereichte Klage zulässig und begründet war, aber durch ein nach Rechtshängigkeit eingetretenes Ereignis gegenstandlos geworden ist (BGH, Urt. v. 27.02.1992 - I ZR 35/90 - NJW 92, 2235, 2236). - BGH, 02.06.1999 - XII ZR 99/99
Beschwer bei Kündigung eines Mietvertrages
Auszug aus OLG Saarbrücken, 09.11.2005 - 5 U 286/05
Demgegenüber geht der BGH in ständiger Rechtsprechung (vgl.: BGH, Beschl. v. 02.06.1999 - Az.: XII ZR 99/99 - NJW-RR 1999, 1385 unter I. 1. b); BGH, Beschl. v. 09.05.1996 - Az.: VII ZR 143/94 - NJW-RR 1996, 1210; BGH, Urt. v. 08.02.1989 - Az.: IV a ZR 98/87- BGHZ 106, 359 (366)) davon aus, dass sich der Streitwert ab der einseitigen Erledigungserklärung nach den bis dahin entstandenen Gerichts- und Parteikosten bemesse. - OLG Dresden, 14.10.1999 - 8 W 713/99
Streitwert nach einseitiger Erledigungserklärung
Auszug aus OLG Saarbrücken, 09.11.2005 - 5 U 286/05
Diesen Ausführungen sind zahlreiche Oberlandesgerichte gefolgt (OLG Hamm OLGR Hamm 2002, 376, 377; OLG Nürnberg JurBüro 02, 368 - 370; OLG Dresden NJW-RR 2001, 428; OLG Karlsruhe, MDR 94, 217; zur gleich zu beurteilenden einseitigen Teilerledigungserklärung: OLG Saarbrücken OLGR Saarbrücken 98, 396). - OLG Saarbrücken, 20.09.1995 - 5 U 84/95
Anspruch auf Ersatz eines durch Diebstahl entstandenen Schadens; Voraussetzungen …
Auszug aus OLG Saarbrücken, 09.11.2005 - 5 U 286/05
Stellt der Versicherer keine oder keine nützlichen Erhebungen an oder zieht er die Erhebungen ohne Grund in die Länge, so ist für die Fälligkeit der Zeitpunkt maßgebend, an dem die Erhebungen bei korrektem Vorgehen beendet gewesen wären (…Senat, Urt. v. 08.08.2001 - Az.: 5 U 670/01 - a.a.O.; Senat, Urt. v. 20.09.1995 - Az.: 5 U 84/94-10 - VersR 1996, 1494, 1495). - OLG Koblenz, 22.10.1990 - 14 W 642/90
Erinnerung gegen Kostenfeststellungsbeschluß; Zuständiges Gericht; Fristwahrung
Auszug aus OLG Saarbrücken, 09.11.2005 - 5 U 286/05
Ebenfalls verbreitet ist die Meinung, dass ein Bruchteil des bisherigen Werts der Hauptsache maßgeblich sei, da das Feststellungsinteresse des Klägers nicht mehr seinem vollen Leistungsinteresse entspreche, sich aber auch nicht auf das Kosteninteresse verkürze (OLG Frankfurt, MDR 95, 207, 208; OLG Köln, JurBüro 1991, 831, 832). - OLG Frankfurt, 29.11.1994 - 22 W 41/94
Auszug aus OLG Saarbrücken, 09.11.2005 - 5 U 286/05
Ebenfalls verbreitet ist die Meinung, dass ein Bruchteil des bisherigen Werts der Hauptsache maßgeblich sei, da das Feststellungsinteresse des Klägers nicht mehr seinem vollen Leistungsinteresse entspreche, sich aber auch nicht auf das Kosteninteresse verkürze (OLG Frankfurt, MDR 95, 207, 208; OLG Köln, JurBüro 1991, 831, 832). - OLG Karlsruhe, 13.08.1993 - 6 W 38/93
Auszug aus OLG Saarbrücken, 09.11.2005 - 5 U 286/05
Diesen Ausführungen sind zahlreiche Oberlandesgerichte gefolgt (OLG Hamm OLGR Hamm 2002, 376, 377; OLG Nürnberg JurBüro 02, 368 - 370; OLG Dresden NJW-RR 2001, 428; OLG Karlsruhe, MDR 94, 217; zur gleich zu beurteilenden einseitigen Teilerledigungserklärung: OLG Saarbrücken OLGR Saarbrücken 98, 396). - LG München I, 29.02.2000 - 13 T 2517/00
- OLG Saarbrücken, 30.04.2008 - 1 U 461/07
Nachweis der Prozessvollmacht bei Rüge des Gegners im Verfahren des einstweiligen …
Demgegenüber gehen der Bundesgerichtshof (vgl. Beschluss vom 2.6.1999 - XII ZR 99/99 - NJW-RR 1999, 1385; Beschluss vom 9.5.1996 - VII ZR 143/94 - NJW-RR 1996, 1210) und ihm folgend zahlreiche Oberlandesgerichte sowie die Kommentarliteratur (vgl. die Nachweise im Beschluss des Saarländischen Oberlandesgerichts vom 9.11.2005 - 5 U 286/05 zitiert nach juris sowie KG NJOZ 2003, 2576, 2577) davon aus, dass sich der Streitwert der einseitigen Erledigungserklärung nach den bis dahin entstandenen Gerichts - und Parteikosten bemesse. - OLG Saarbrücken, 27.08.2019 - 5 W 46/19
1. Eine die Fälligkeit bewirkende Leistungsablehnung erfordert eine endgültige …
Nötige Erhebungen sind diejenigen, die ein durchschnittlich sorgfältiger Versicherer des entsprechenden Versicherungszweigs anstellen muss, um den Versicherungsfall, seine Leistungspflicht und den Umfang der von ihm zu erbringenden Leistung zu prüfen und abschließend festzustellen (Senat, Urteil vom 9. November 2005 - 5 U 286/05-26, NJW-RR 2006, 462); dies umfasst auch die Beschaffung der Unterlagen, die nötig sind, um den Versicherungsfall festzustellen und abschließend zu prüfen (Senat, Urteil vom 20. September 1995 - 5 U 84/95-10, VersR 1996, 1494). - OLG Saarbrücken, 07.11.2023 - 5 W 62/23
Voraussetzungen der Eintrittspflicht aus einer "Schulunfähigkeitsversicherung"
Nötige Erhebungen sind diejenigen, die ein durchschnittlich sorgfältiger Versicherer des entsprechenden Versicherungszweigs anstellen muss, um den Versicherungsfall, seine Leistungspflicht und den Umfang der von ihm zu erbringenden Leistung zu prüfen und abschließend festzustellen (Senat, Beschluss vom 27. August 2019 - 5 W 46/19, VersR 2019, 1546; Urteil vom 9. November 2005 - 5 U 286/05-26, NJW-RR 2006, 462).